Arbeitssicherheit
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Bestellung von Tierschutzbeauftragten

Alle Einrichtungen, an denen Tierversuche durchgeführt und/oder Tiere zu Versuchszwecken gezüchtet oder gehalten werden, sind verpflichtet eine/n Tierschutzbeauftragte/n zu benennen. Für die Benennung müssen die unten stehenden Formulare ausgefüllt und an die Stabsstelle für Arbeissicherheit und Nachhaltigkeit (AuN) zu Händen Dr. Eckart Thein (mit dem Vermerk "persönlich" versehen) gesandt werden. Die Dokumente werden von AuN an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Formulare gelten auch für die Benennung stellvertretender Tierschutzbeauftragter.

Cave! Seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes dürfen nur noch Fachtierärzte für Versuchstierkunde oder Tierschutz zu Tierschutzbeauftragten benannt werden. Es besteht lediglich noch bis zum 31.12.2013 die Möglichkeit auch Vertreter anderer Berufsgruppen zu Tierschutzbeauftragten zu benennen. Für alle Personen, die bis zu diesem Zeitpunkt benannt werden bzw. breits benannt waren, gilt ein Bestandsschutz, auch wenn sie die geforderte Qualifikation nicht erfüllen.

Offizielles Formular zur Bestellung

Innerbetriebliche Anweisung

Innerbetriebliche Vereinbarung

Hinweise zur Bestellung