Arbeitssicherheit
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Tierschutzausschuss

Alle Einrichtungen an denen Tiere gezüchtet oder gehalten oder in Versuchen eingesetzt werden, müssen ab dem 01.01.2014 über einen Tierschutzausschuss verfügen. mindestens eine mit der Pflege der Tiere betraute Person sowie mindestens ein Wissenschaftler an. Der Ausschuss muss regelmäßig zusammentreten. Zu seinen Aufgaben gehört u.a.

- die Unterstützung des Tierschutzbeauftragten

- die Festlegung und Überprüfung interner Vorgänge

- die Verfolgung der Entwicklung der Tierversuche und deren Ergebnisse

Der "Arbeitskreis der Tierschutzbeauftragten in Oberbayern" hat Empfehlungen zur Arbeit des

Tierschutzausschusses erarbeitet.