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Fort-/Weiterbildung

Versuchstierkundlicher Basiskurs

Seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes müssen alle Personen, die erstmals Tierversuche durchführen, ihre Sachkunde durch die Teilnahme an einem versuchstierkundlichen Kurs nachweisen. Die LMU bietet in Kooperation mit LAS-interactive einen online-Kurs zum Erwerb der theoretischen Kenntnisse an. (siehe hierzu auch "versuchstierkundliche Sachkunde")

Weiterbildung für angehende Fachtierärzte

Für die im Bereich der Versuchstierkunde tätigen Tierärzte bietet sich die Weiterbildung zur/m Fachtieräztin/-arzt für Versuchstierkunde an. Die Weiterbildungsordnung sieht aktuell eine Weiterbildungsdauer von vier Jahren vor, in der umfangreiche Kenntnisse erworben werden müssen. Sie können sich an verschiedenen Weiterbildungsstätten der LMU zum Fachtierarzt für Versuchstierkunde bzw. Tierschutz weiterbilden. 

Die LMU bietet gemeinsam mit der TU München, dem Helmholtz-Zentrum, den Münchner Max-Planck-Instituten sowie Vertretern von Behörden und aus der Industrie ein Weiterbildungsprogramm für angehende Fachtierärzte in den Fachgebieten Versuchstierkunde und Tierschutz an. Als Mitveranstalter tritt die Bayerische Landestierärztekammer auf. Das Programm ist von der Akademie für Tierärztliche Fortbildung (ATF) anerkannt. Im Rahmen des Programms können im Zeitraum von drei Jahren ca. 130 fachbezogene Weiterbildungsstunden gesammelt werden.

 

Fortbildungsreihe für Tierpfleger

Das neue Tierschutzgesetz fordert die regelmäßige Fortbildung für Tierpfleger. Auch hier bietet die LMU gemeinsam mit der TU München, dem Helmholtz-Zentrum und den Münchner Max-Planck-Instituten eine Fortbildungsreihe an.