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Tierschutzbeauftragte

Die Tierschutzbeauftragten spielen im Bereich der Versuchstierkunde eine zentrale Rolle. In den überwiegenden Fällen haben sie eine Ausbildung zum Fachtierarzt für Versuchstierkunde oder Tierschutz abgeschlossen (ab dem 01.01.2014 Voraussetzung für die Benennung) und verfügen deshalb über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Versuchstierkunde, verschiedener Modelle, der Antragstellung und der gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf den Tierschutz. Sie sind ausdrücklich nicht der "verlängerte Arm" der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, sondern beraten in erster Linie die Einrichtung, die sie benannt hat, in allen Fragen des Tierschutzes. Der Gesetzgeber mißt den Tierschutzbeauftragten eine ähnlich bedeutende Funktion wie den Datenschutzbeauftragten zu. Hieraus ergeben sich für die Tierschutzbeauftragten verschiedene Pflichten und Rechte (siehe u.a. §5 TierSchVersV).