Qualifikation Tierpflege
Die Tierschutz-Versuchstierverordnung regelt erstmals die Anforderungen, die an das Personal, welches mit der Pflege von Versuchstieren betraut ist, gestellt werden (TierSchVersV Anlage 1, Abschnitt 1). Da nicht alle Personen, welche Tiere pflegen, ausgebildetet Tierpfleger sind, hat sich die LMU mit der zuständigen Behörde auf Maßnahmen geeinigt, die die Sicherstellung der Anforderungen gewährleisten sollen. Details hierzu finden Sie hier.