Arbeitssicherheit
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Beurteilung transgener Tiere

Belastungsbeurteilung genetisch veränderter Tiere

Laut Tierschutzgesetzt ist die Schaffung oder die Zucht neuer, genetisch veränderter Tierlinien - auch wenn diese aus anderen Einrichtungen transferiert werden - genehmigungspflichtig und ist damit formal ein Tierversuch. Die Genehmigungspflicht für die Zucht dieser Linien besteht solange, bis nachgewiesen ist, dass die Tiere auf Grund ihres Genotyps keine Belastungen erfahren. Aus diesem Grund müssen die Schmerzen, Leiden und Schäden, die die Tiere wegen der genetischen Veränderung erfahren, beurteilt werden. 

Eine Arbeitsgruppe des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) hat hierzu, basierend auf den Vorarbeiten des "Arbeitskreises der Tierschutzbeauftragten in Oberbayern", Formulare entworfen, die bundesweit Gültigkeit besitzen. Es ist geplant, die für jede Linie erhobenen Daten auf einem Server des BfR zentral zur Verfügung zu stellen, um damit den Transfer von Tieren zwischen verschiedenen Einrichtungen künftig zu erleichtern.

Welche genetisch veränderten Tierlinien unter diese Regelung fallen und wie die Belastungsbeurteilung erfolgen soll, kann den nachstehenden Dokumenten entnommen werden.

Hinweis und Formulare zur Belastungsbeurteilung von Mäusen und Ratten (welche Linien, wieviele Tiere, wie häufig,  etc. werden/wird beurteilt) und auch Fische bietet das BfR an.