Arbeitssicherheit
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Fortbildungsveranstaltungen nach GenTSV für Projektleiter und BBS

Zum Nachweis der Sachkunde des Projektleiters (PL) und Beauftragten für Biologische Sicherheit (BBS) fordert die GenTSV neben einem einschlägigen Studium und einer nachgewiesenen, mind. 3-jährigen Tätigkeit auch eine Bescheinigung über den Besuch einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung.

Diese Fortbildungsveranstaltungen finden in regelmäßigen Abständen (in der Regel 1x jährlich) an unterschiedlichen Orten statt.

Im Serviceportal der LMU München (Zugang nur mit LMU-Benutzerkennung) finden Sie eine Auswahl an Fortbildungsveranstaltungen gem. § 28 GenTSV zum Erwerb der Sachkunde als Projektleiter oder als Beauftragter für die Biologische Sicherheit.