Störfälle und Notrufnummern
Unfallmeldungen (§5 Abs. 1 GenTNotfV) und Meldungen unerwarteter Ereignisse (§21 Abs. 3 GenTG) müssen der Regierung von Oberbayern gemeldet werden.
Aus §5 der GenTNotfV ergeben sich für den Verantwortlichen (ILF) folgende Meldepflichten:
Der Betreiber hat bei einem Unfall die zuständige Behörde unverzüglich zu unterrichten und dabei folgendes anzugeben:
- die Umstände des Unfalls,
- die Identität und Mengen der entwichenen gentechnisch veränderten Organismen,
- alle anderen für die Bewertung der Auswirkungen des Unfalls auf die in § 1 Nr. 1 des Gentechnikgesetzes bezeichneten Rechtsgüter notwendigen Informationen,
- die getroffenen Maßnahmen.
Die Vorgehensweise bei Unfällen in gentechnische Laboratorien ist aktuell an der LMU folgendermaßen geregelt:
- Abschätzung des Umfangs des gentechnischen Unfalls
- wenn nötig, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungsmaßnahmen zur Rettung von Menschen durchführen, ggf. Rettungsdienst informieren
- Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des GVO
- Bei Gefahr von Personenschäden (z.B. Infektion durch Nadelstichverletzungen) oder Freiwerdung von GVO (wenn keine Eindämmung durch lokale Desinfektion)- direkte Meldung an die Notrufnummer der Regierung von Oberbayern:
während der Dienstzeit: (089) 2176-0
außerhalb der Dienstzeit: (09131) 6808-2500 (am LGL) - Benachrichtigung des zuständigen Ansprechpartners der Stabsstelle AUN (während der Bürozeiten):
Dr. Thomas Zobel: (089)2180-2871
Gabriele Poxleitner : (089)2180-2384
Dr. Ferdinand Neuberger : (089)2180-3862
Dr. Reinhard Pröls : (089)2180-2091