Weitere S2-Arbeiten
Sollen in einer bereits vorhandenen S2-Anlage weitere, als die bisher angemeldeten Arbeiten durchgeführt werden, so müssen diese Arbeiten der Behörde angezeigt werden. Die Anzeige erfolgt über die Stabsstelle AuN und muss hier in 2-facher Ausführung (Original und eine Kopie) eingereicht werden.
Die Anzeige muss beinhalten:
- Formblatt A
- Formblatt GA und im Bedarfsfall GE/GS/GO
- Formblatt M (Arbeitsmedizinische Vorsorge)
- Bei neuem Projektleiter (PL) oder Beauftragtem für Biologische Sicherheit (BBS) für die zusätzlichen Arbeiten, der noch nicht registriert ist: Formblatt S
- Notwendige Anlagen wie z.B.:
- ggf. angepasste Betriebsanweisung
- ggf. angepasster Hygieneplan
- Ernennungsurkunden für PL und BBS (auch unter Beibehaltung der bisher für die Anlage bestellten Personen, müssen diese für die zusätzlichen Arbeiten ergänzend ernannt werden)