Arbeitssicherheit
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Weitere S2-Arbeiten

Sollen in einer bereits vorhandenen S2-Anlage weitere, als die bisher angemeldeten Arbeiten durchgeführt werden, so müssen diese Arbeiten der Behörde angezeigt werden. Die Anzeige erfolgt über die Stabsstelle AuN und muss hier in 2-facher Ausführung (Original und eine Kopie) eingereicht werden.

Die Anzeige muss beinhalten:

  • Formblatt A
  • Formblatt GA  und im Bedarfsfall GE/GS/GO
  • Formblatt M (Arbeitsmedizinische Vorsorge)
  • Bei neuem Projektleiter (PL) oder Beauftragtem für Biologische Sicherheit (BBS) für die zusätzlichen Arbeiten, der noch nicht registriert ist: Formblatt S
  • Notwendige Anlagen wie z.B.:
    • ggf. angepasste Betriebsanweisung
    • ggf. angepasster Hygieneplan
    • Ernennungsurkunden für PL und BBS (auch unter Beibehaltung der bisher für die Anlage bestellten Personen, müssen diese für die zusätzlichen Arbeiten ergänzend ernannt werden)