

Grundlagen für Ersthelfer:
Im Bereich Erste-Hilfe unterscheidet man zwei Rechtskreise, die Pflichten zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen definieren. Generell verpflichtet das Strafgesetzbuch (StGB) mit § 323 jeden zur Ersten-Hilfe in Notlagen. Neben dieser allgemeinen Verpflichtung gilt im Betrieblichen Bereich zusätzlich das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das insbesondere im §10 vom Arbeitgeber eine geeignete Organisation von Erste-Hilfe- und anderen Notfallmaßnahmen fordert. Weitere Regelungen sind im Sozialgesetzbuch VII (SGBVII) getroffen, das auch die Aus- und Fortbildung von Personen, die Erste-Hilfemaßnahmen durchführen sollen, regelt. Dem Unternehmer kommt dabei die Pflicht zu, die Bestellung, Ausbildung und Fortbildung zu kontrollieren.
Das autonome Recht der Unfallversicherungen konkretisiert in der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A5 die Pflichten des Unternehmers.
Zur Information gibt die Broschüre GUV-I 8592 - Ersthelfer einen Überblick über die Stellung und die Aufgaben des Ersthelfers.
Zum Erwerb der Qualifikation als Ersthelfer und zur regelmäßigen Auffrischung bieten wir Ersthelferschulungen an.