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Ersthelfer - ein wichtiges Glied in der Rettungskette

Die Rettungskette

Grundlagen für Ersthelfer:

Im Bereich Erste-Hilfe unterscheidet man zwei Rechtskreise, die Pflichten zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen definieren. Generell verpflichtet das Strafgesetzbuch (StGB) mit § 323 jeden zur Ersten-Hilfe in Notlagen. Neben dieser allgemeinen Verpflichtung gilt im Betrieblichen Bereich zusätzlich das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das insbesondere im §10 vom Arbeitgeber eine geeignete Organisation von Erste-Hilfe- und anderen Notfallmaßnahmen fordert. Weitere Regelungen sind im Sozialgesetzbuch VII (SGBVII) getroffen, das auch die Aus- und Fortbildung von Personen, die Erste-Hilfemaßnahmen durchführen sollen, regelt. Dem Unternehmer kommt dabei die Pflicht zu, die Bestellung, Ausbildung und Fortbildung zu kontrollieren.
Das autonome Recht der Unfallversicherungen konkretisiert in der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A5 die Pflichten des Unternehmers.

Zur Information gibt die Broschüre GUV-I 8592 - Ersthelfer einen Überblick über die Stellung und die Aufgaben des Ersthelfers.

Zum Erwerb der Qualifikation als Ersthelfer und zur regelmäßigen Auffrischung bieten wir Ersthelferschulungen an.

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